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Für Rechtsfragen (z. B. Widerspruch, Klage, Höhe eines Anspruchs) sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nach § 10 RDG zugelassene Rentenberaterinnen und Rentenberater sowie Sozialberatungsstellen (z. B. VdK, SoVD, Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) zuständig. Wir nennen dir auf Wunsch die passende Stelle.
