Kurzübersicht
Zielgruppe
Kinder, Alleinerziehende Elternteile, Betreuungseltern
Zuständige Stelle
Jugendamt / Familiengericht
Art der Leistung
family benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Kind hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen
Verwandtschaft in gerader Linie
- !
Unterhaltsverpflichteter ist nicht im Haushalt
Elternteil lebt nicht im gemeinsamen Haushalt
- !
Kind ist minderjährig oder in Ausbildung
Kind ist unter 18 oder in Ausbildung
Besondere Hinweise
- • Düsseldorfer Tabelle als Richtwert
- • Mindestunterhalt nach § 1603 Abs. 2 BGB
- • Kindergeld wird angerechnet (§ 1603 Abs. 2 BGB)
- • Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden möglich
Berechnung & Höhe
Nach Düsseldorfer Tabelle, abhängig vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und Alter des Kindes
- 1
Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten ermitteln
Nettoeinkommen - Freibetrag
Individuell
- 2
Düsseldorfer Tabelle anwenden
Einkommensklasse → Unterhaltsbetrag nach Altersgruppe
486-653 Euro (2026)
- 3
Kindergeld anrechnen (1/2 des Kindergeldes)
Unterhalt - (Kindergeld / 2)
Netto-Unterhalt
Nach Düsseldorfer Tabelle: 486 Euro (0-5 Jahre), 558 Euro (6-11 Jahre), 653 Euro (12-17 Jahre) - vor Anrechnung des Kindergeldes
Antragstellung
Antragsweg
Gerichtlich oder einvernehmlich
Bearbeitungszeit
3-12 Monate (gerichtlich)
Benötigte Unterlagen
- • Geburtsurkunde
- • Einkommensnachweise beider Eltern
- • Kontoauszüge
Rechtsgrundlagen
- §§ 1601 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Düsseldorfer Tabelle
Quellen
- QKindesunterhalt - BMJV
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QDüsseldorfer Tabelle - Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Düsseldorf • Geprüft: 2026-09-08
