Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Beschäftigte in Betrieben mit Strukturwandel, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit
Art der Leistung
employment benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf im Betrieb
Mindestens 20% der Beschäftigten innerhalb von 3 Jahren sind von Strukturwandel betroffen (bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten: 10%)
- !
Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
Es muss eine Betriebsvereinbarung, ein betriebsbezogener Tarifvertrag oder eine Erklärung des Arbeitgebers vorliegen
- !
Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
Die Weiterbildung muss während des bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden
- !
Trägerzertifizierung erforderlich
Der Bildungsträger muss zertifiziert sein (keine Zertifizierung der Maßnahme erforderlich)
Besondere Hinweise
- • Förderhöhe nach Betriebsgröße: bis 100% (Kleine Betriebe) bis 50% (große Betriebe)
- • Qualifizierungsgeld: 60% oder 67% des Nettoentgelts, das auf die Weiterbildungszeit entfällt
- • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
Berechnung & Höhe
Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz
- 1
Antrag des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit
- 2
Prüfung der Förderfähigkeit
- 3
Bewilligung und Zahlung
Zuschüsse zu Lehrgangskosten (bis 100% bei kleinen Betrieben) und Qualifizierungsgeld (60-67% des Nettoentgelts)
Antragstellung
Antragsweg
Arbeitgeber stellt Antrag bei der Agentur für Arbeit
Bearbeitungszeit
Ca. 4-6 Wochen nach Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
- • Nachweis über Strukturwandelbedarfe
- • Kostenangebot des Bildungsträgers
- • Trägerzertifizierung
Rechtsgrundlagen
- § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer)
- § 82a SGB III (Qualifizierungsgeld)
Quellen
- QFörderung von Weiterbildung - Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit • Geprüft: 2026-09-08
- QIhr Weg zur Förderung der beruflichen Weiterbildung - BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 82 SGB III Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
