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Medizinische Versorgung für Geflüchtete

Integration & AufenthaltMedizinische Versorgung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Asylbewerber (mit Aufenthaltsgestattung), Geduldete, Schutzsuchende in Gemeinschaftsunterkünften, Subsidiär Schutzberechtigte (in Übergangsphase), Kinder von Asylbewerbern

Zuständige Stelle

Gesundheitsämter / Kassenärztliche Vereinigungen / Krankenhäuser

Art der Leistung

health benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung

    Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylG

  • ?

    Geduldete

    Geduldete nach § 60a AufenthG

  • ?

    Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkunft

    Wohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft (Erstaufnahme)

  • !

    Keine Krankenversicherung

    Keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

Besondere Hinweise

  • • Eingeschränkter Leistungskatalog: nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände
  • • Schwangerschaft und Geburt: umfassende Versorgung (§ 4 Abs. 2 AsylbLG)
  • • Kinder: erweiterter Leistungskatalog (Vorsorge, Impfungen)
  • • Gesundheitskarte: nach 15 Monaten Aufenthalt (in manchen Bundesländern)
  • • Psychotherapie: nur in Ausnahmefällen

Berechnung & Höhe

Kein Geldbetrag; Sachleistung durch Gesundheitsamt/KV

Kostenlose medizinische Versorgung (eingeschränkt auf akute Erkrankungen); keine regelmäßige Zahlung

Antragstellung

Antragsweg

Persönlich beim Gesundheitsamt oder bei zugelassenen Ärzten

Bearbeitungszeit

Sofort

Benötigte Unterlagen

  • • Aufenthaltsgestattung oder Duldung
  • • Gesundheitskarte (falls vorhanden)
  • • Impfpass (falls vorhanden)
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 4 AsylbLG – Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • § 6 AsylbLG – Leistungen in besonderen Fällen
  • § 3 AsylbLG – Grundleistungen
  • Landesgesetze zur Gesundheitsversorgung Geflüchteter
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Quellen