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Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümer)

Wohnen & ImmobilienWohnkostenzuschuss für Eigentümer✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Selbstnutzende Eigentümer, Wohnungseigentümer, Hauseigentümer mit hohen Belastungen

Zuständige Stelle

Wohngeldbehörde

Art der Leistung

housing benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Selbstnutzender Eigentümer

    Eigentümer muss die Immobilie selbst nutzen

  • !

    Überhöhte Wohnkosten

    Wohnkosten (Tilgung + Zinsen) stehen in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zum Einkommen

  • !

    Einkommensgrenze

    Einkommen unter der Grenze für Haushaltsgröße und Mietstufe

Besondere Hinweise

  • • Keine Vermögensausstattung zum Aufbau von Wohneigentum
  • • Belastung = Kreditraten (Tilgung + Zinsen) + Betriebskosten
  • • Höchstbeträge gelten wie beim Mietzuschuss

Berechnung & Höhe

Wie Mietzuschuss, aber Belastung statt Miete

  1. 1

    Belastung ermitteln

  2. 2

    Einkommen berechnen

  3. 3

    Wohngeld berechnen

Lastenzuschuss wird wie Mietzuschuss berechnet, basierend auf Kreditbelastung statt Miete.

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich bei der Wohngeldbehörde

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen

Benötigte Unterlagen

  • • Grundbuchauszug
  • • Kreditvertrag / Finanzierungsplan
  • • Einkommensnachweise
  • • Betriebskostenabrechnung
  • • Personalausweis

Rechtsgrundlagen

  • § 3 WoGG (Wohngeldberechtigung)
  • §§ 10-11 WoGG (Belastung)
  • § 12 WoGG (Höchstbeträge)

Quellen