Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Kurzübersicht
Zielgruppe
Eltern, Erziehende, Mütter, Väter
Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Art der Leistung
social benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Geburt eines Kindes und Erziehung in Deutschland
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- ?
Kind ist vor 1992 geboren: bis zu 30 Monate (Mütterrente III: bis zu 36 Monate)
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Kind ist ab 1992 geboren: bis zu 36 Monate
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- ?
Eltern können die Zeiten untereinander aufteilen
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Besondere Hinweise
- • Mütterrente III: Für vor 1992 geborene Kinder zusätzlich 6 Monate (ab 2028 automatisch)
- • Mehrfacherziehung: Verlängerung bei Zwillingen/Drillingen
- • 1 Jahr KEZ = ca. 42,52 Euro Rente pro Monat (2026)
Berechnung & Höhe
Anrechnung als Pflichtbeitragszeiten mit durchschnittlichem Entgeltansatz
- 1
Festlegung der anzurechnenden Monate (max. 30/36 Monate pro Kind)
Bis zu 30 Monate (vor 1992) oder 36 Monate (ab 1992)
- 2
Berechnung der Entgeltpunkte für die Erziehungszeit
Durchschnittsentgelt × 0,75 / Durchschnittsentgelt = ca. 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr
- 3
Umrechnung in monatliche Rentenhöhe
1 Jahr KEZ × 0,75 EP × 41,02 Euro = ca. 42,52 Euro/Monat
ca. 42,52 Euro monatlich pro Jahr Kindererziehungszeit (2026)
Antragstellung
Antragsweg
Automatische Anrechnung bei Rentenantrag, ggf. gesonderte Beantragung
Bearbeitungszeit
Automatisch bei Rentenantrag
Benötigte Unterlagen
- • Geburtsurkunden der Kinder
- • Personalausweis
- • Versicherungsnummer
Rechtsgrundlagen
- § 56 SGB VI (Kindererziehungszeiten)
- § 57 SGB VI (Mütterrente III)
Quellen
- QKindererziehung: Ihr Plus für die Rente
Deutsche Rentenversicherung • Geprüft: 2026-09-09
- QMütterrente III
Deutsche Rentenversicherung • Geprüft: 2026-09-09
