Kurzübersicht
Zielgruppe
Neuzugewanderte Ausländer, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 44 Abs. 4 AufenthG, Asylberechtigte und Flüchtlinge, Geduldete, Deutsche mit Migrationshintergrund bei Berechtigung
Zuständige Stelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Art der Leistung
integration benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- ?
Berechtigung zur Teilnahme nach § 44 Abs. 4 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis vor erstem Aufenthaltstitel gem. § 44 Abs. 4 Nr. 1-4 oder Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3
- ?
Verpflichtung zur Teilnahme nach § 44a AufenthG
Besonderer Integrationsbedarf, Bezug von SGB II-Leistungen mit Verpflichtung, oder auffordernde Ausländerbehörde
- !
Kursplatzverfügbarkeit
Verfügbarkeit eines freien Kursplatzes in der Region
Besondere Hinweise
- • Kostenlos für Empfänger von Asylbewerberleistungen oder SGB II-Leistungen
- • Kostenbeitrag ca. 2,20€ pro Unterrichtsstunde für Selbstzahler
- • Abschluss mit Zertifikat Integrationskurs (Zertifikat DTZ)
Berechnung & Höhe
Kein Geldbetrag; Leistung besteht in kostenloser Kursdurchführung
Kostenlose oder vergünstigte Teilnahme an Integrationskursen (600 UE Sprachkurs + 100 UE Orientierungskurs)
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich beim BAMF oder bei zuständiger Beratungsstelle
Bearbeitungszeit
2-4 Wochen (abhängig von Kursplatzverfügbarkeit)
Benötigte Unterlagen
- • Aufenthaltstitel oder Duldung
- • Antragsformular
- • Nachweis über Bedürftigkeit (falls kostenlos)
Rechtsgrundlagen
- § 44 AufenthG – Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44a AufenthG – Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 43 AufenthG – Durchführung von Integrationskursen
- Integrationskursverordnung (IntV)
Quellen
- QIntegrationskurse – BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 44 AufenthG – Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
Gesetze im Internet (BMJV) • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 43 AufenthG – Durchführung von Integrationskursen
Gesetze im Internet (BMJV) • Geprüft: 2026-09-08
