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Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG

Steuern & FinanzenHaushaltsnahe Dienstleistungen✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Alle mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeister)

    household_service

  • !

    Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer

    proper_invoice

  • !

    Dienstleistung für die eigene Wohnung oder das eigene Haus

    own_property

Besondere Hinweise

  • • Gilt für Dienstleistungen, nicht für Waren
  • • Rechnung muss Umsatzsteuer ausweisen
  • • Keine Steuerermäßigung bei Schwarzarbeit

Berechnung & Höhe

20% der Aufwendungen, Höchstbetrag 1.200 Euro

  1. 1

    Berechnung der Steuerermäßigung

    20% × Aufwendungen

    20%

  2. 2

    Höchstbetrag

    Max. 1.200 Euro

    1.200 Euro

  3. 3

    Mindestaufwendungen für volle Ermäßigung

    1.200 / 0,20 = 6.000 Euro

    6.000 Euro

Steuerermäßigung: 20% der Aufwendungen, max. 1.200 Euro pro Jahr

Antragstellung

Antragsweg

Steuererklärung (Anlage A, Feld Haushaltsnahe Dienstleistungen)

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung

Benötigte Unterlagen

  • • Rechnungen der Dienstleister
  • • Zahlungsnachweise
  • • Falls zutreffend: Verträge oder Vereinbarungen
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 35a Abs. 2 EStG

Quellen