Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse nach § 35a Abs. 1 EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Alle mit Haushaltshilfe
Zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Haushaltshilfe, Reinigungskraft)
household_employment
- !
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (keine Scheinselbstständigkeit)
social_insurance
- ?
Steuerpflichtiger ist nicht Arbeitgeber der Haushaltshilfe (sonst Betriebsausgabe)
not_employer
Besondere Hinweise
- • Nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- • Keine Steuerermäßigung bei Minijobs oder Schwarzarbeit
- • Rechnungen und Zahlungsnachweise erforderlich
Berechnung & Höhe
20% der Aufwendungen, Höchstbetrag 1.200 Euro
- 1
Berechnung der Steuerermäßigung
20% × Aufwendungen
20%
- 2
Höchstbetrag
Max. 1.200 Euro
1.200 Euro
- 3
Mindestaufwendungen für volle Ermäßigung
1.200 / 0,20 = 6.000 Euro
6.000 Euro
Steuerermäßigung: 20% der Aufwendungen, max. 1.200 Euro pro Jahr
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage A, Feld Werbungskosten/Haushaltsnahe Dienstleistungen)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Rechnungen der Haushaltshilfe
- • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
- • Sozialversicherungsnachweise
- • Arbeitsvertrag oder Vereinbarung
Rechtsgrundlagen
- § 35a Abs. 1 EStG
Quellen
- §EStG § 35a - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QLStH 2025 - § 35a - Amtliches Lohnsteuer-Handbuch
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
