Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Alleinerziehende
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Art der Leistung
family benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Anspruch auf Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
Kind ist unter 3 Jahre alt
- !
Arbeitsverhältnis besteht
Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
- !
Anmeldung beim Arbeitgeber 7 Wochen vorher
Schriftliche Anmeldung 7 Wochen vor Beginn
- ?
Bis zu 24 Monate können zwischen 3. und 8. Lebensjahr verschoben werden
Anteil von bis zu 24 Monaten kann bis zum 8. Lebensjahr verschoben werden
Besondere Hinweise
- • Elternzeit ist unbezahlt
- • Kündigungsschutz ab Anmeldung
- • Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche möglich
- • Jeder Elternteil hat eigenen Anspruch
Berechnung & Höhe
Keine finanzielle Leistung - Freistellung von der Arbeit
- 1
Gesamtdauer: bis 3 Jahre pro Elternteil
36 Monate
- 2
Verschiebezeitraum: bis 24 Monate bis zum 8. Lebensjahr
24 Monate
Keine finanzielle Leistung - Freistellung von der Arbeit für bis zu 3 Jahre
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich beim Arbeitgeber
Bearbeitungszeit
Sofort nach Anmeldung
Benötigte Unterlagen
- • Schriftliche Anmeldung
- • Geburtsurkunde (ggf.)
Rechtsgrundlagen
- §§ 15 ff. BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
Quellen
- QElternzeit - BMBFSFJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 15 BEEG - Anspruch auf Elternzeit
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
