Sprachförderung (Deutschkurse)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Migranten mit Sprachbedarf, Asylbewerber und Geduldete, EU-Bürger, Deutsche mit Sprachförderbedarf
Zuständige Stelle
BAMF und lokale Träger (VHS, Sprachschule, IHK)
Art der Leistung
integration benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- ?
Allgemeine Sprachförderung (Einstieg Deutsche Sprache)
Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die nicht am BAMF-Integrationskurs teilnehmen
- ?
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Teilnahme am Integrationskurs abgeschlossen oder Arbeitssuchende mit Sprachbedarf
- ?
Volkshochschulkurse (VHS)
Jeder kann teilnehmen, Kosten je nach Kurs
Besondere Hinweise
- • BAMF-förderfähige Kurse für berechtigte Teilnehmer (AsylbLG, SGB II)
- • VHS-Kurse: Kosten je nach Kursart (ca. 50-300€ pro Kurs)
- • Berufssprachkurse: Förderung durch Jobcenter oder BAMF möglich
Berechnung & Höhe
Kein Geldbetrag; Leistung besteht in Kursdurchführung
Kostenlose oder vergünstigte Teilnahme an Deutschkursen (VHS, Sprachschulen, BAMF)
Antragstellung
Antragsweg
Persönlich oder online bei Kursanbietern (VHS, Sprachschulen)
Bearbeitungszeit
1-2 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- • Anmeldeformular
- • ggf. Bedürftigkeitsnachweis
Rechtsgrundlagen
- § 43 Abs. 3 AufenthG – Durchführung von Integrationskursen
- Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DEuF-V)
- § 17 SGB III – Berufliche Weiterbildung
- Landesbildungsgesetze der Bundesländer
Quellen
- QSprachförderung – BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • Geprüft: 2026-09-08
- §Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DEuF-V)
Gesetze im Internet (BMJV) • Geprüft: 2026-09-08
- QVolkshochschulen – VHS
Deutscher Volkshochschul-Verband • Geprüft: 2026-09-08
