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Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Bildung & TeilhabeSchulbedarf✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, Schülerinnen und Schüler

Zuständige Stelle

Jobcenter / Sozialamt / Wohngeldbehörde

Art der Leistung

education benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Eltern beziehen Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld

    transferleistungen

  • !

    Kind/Jugendlicher geht zur Schule oder macht Ausbildung

    schulausbildung

Berechnung & Höhe

Pauschale Beträge für verschiedene Bedarfe

  1. 1

    Schulbedarf: 110€ pro Schuljahr (1. Halbjahr) + 55€ (2. Halbjahr)

  2. 2

    Lernförderung: bis zu 150€ pro Monat

  3. 3

    Teilhabe: 15€ pro Monat für Vereine, Kultur etc.

Verschiedene Pauschalen je nach Bedarf

Antragstellung

Antragsweg

Persönlich bei der zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldbehörde)

Bearbeitungszeit

ca. 2-4 Wochen

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweis
  • • Schulbescheinigung
  • • Kostenvoranschläge bei Lernförderung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 23 SGB II (Bildungspaket im SGB II)
  • § 34a SGB XII (Bildungspaket im SGB XII)
  • § 28 Abs. 3 SGB II (Schulbedarf)

Quellen