Beschäftigungsförderung (Eingliederungszuschüsse und Einarbeitungszuschüsse)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitslose Arbeitnehmer, Arbeitsuchende, Menschen mit Vermittlungshemmnissen, Betriebe, die schwervermittelbare Personen einstellen
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
Art der Leistung
employment benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
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Arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet
Die Person muss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein
- !
Vermittlungshemmnisse
Die Person muss Vermittlungshemmnisse aufweisen (z.B. längere Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, Alter über 50 Jahre)
- !
Längere Einarbeitungszeit als üblich notwendig
Für die Einarbeitung in die neue Tätigkeit ist eine längere Einarbeitungszeit als üblich erforderlich
- !
Antrag vor Arbeitsvertragsabschluss
Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden
Besondere Hinweise
- • Förderdauer: maximal 12 Monate (in besonderen Fällen länger)
- • Förderhöhe: maximal 50% des Arbeitsentgelts
- • Verringerung nach 12 Monaten um 10 Prozentpunkte
- • Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung erforderlich
Berechnung & Höhe
Zuschuss zum Arbeitsentgelt, gestaffelt nach Dauer und Personengruppe
- 1
Antrag des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit
- 2
Prüfung der Förderfähigkeit
- 3
Bewilligung und monatliche Zahlung
Monatlicher Zuschuss bis zu 50% des Arbeitsentgelts, maximal für 12 Monate
Antragstellung
Antragsweg
Arbeitgeber stellt Antrag bei der Agentur für Arbeit
Bearbeitungszeit
Ca. 2-4 Wochen nach Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- • Antrag auf Eingliederungszuschuss
- • Arbeitsvertrag oder vorläufige Vereinbarung
- • Angaben zur Person der eingestellten Arbeitskraft
- • Begründung der Vermittlungshemmnisse
Rechtsgrundlagen
- §§ 88-92 SGB III (Eingliederungszuschüsse)
- § 88 SGB III (Voraussetzungen)
- § 89 SGB III (Höhe und Dauer)
- § 90 SGB III (Einarbeitungszuschüsse)
Quellen
- QEingliederungszuschuss beantragen - Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 88 SGB III Eingliederungszuschüsse
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
