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Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Integration & AufenthaltBerufsanerkennung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Migranten mit ausländischen Berufsabschlüssen, Geflüchtete mit Berufsqualifikationen, EU-Bürger mit ausländischen Abschlüssen, Personen mit ausländischen Hochschulabschlüssen

Zuständige Stelle

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) / zuständige Stelle je nach Beruf

Art der Leistung

employment benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss

    Nachweis eines ausländischen Bildungsabschlusses (Berufsausbildung oder Studium)

  • ?

    Aufenthaltstitel oder Duldung

    Aufenthaltstitel oder Duldung in Deutschland (für manche Verfahren)

  • !

    Antrag auf Anerkennung

    Formloser oder formgebundener Antrag bei der zuständigen Stelle

Besondere Hinweise

  • • Anerkennungsgesetz (BQFG) regelt Verfahren seit 2012
  • • EU-Bürger: Erleichterte Verfahren nach EU-Richtlinie 2005/36/EG
  • • Kosten: 25-600€ je nach Verfahren und Bundesland
  • • Berufe mit Zuständigkeit: IHK (Industrie/Handwerk), Ärztekammer, Apothekerkammer etc.

Berechnung & Höhe

Kein Geldbetrag; Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit

Verfahren zur Anerkennung; keine regelmäßige Zahlung. Gebühren: 25-600€ je nach Verfahren.

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle

Bearbeitungszeit

2-6 Monate

Benötigte Unterlagen

  • • Ausländischer Abschluss (beglaubigte Kopie)
  • • Übersetzung ins Deutsche (beglaubigt)
  • • Lebenslauf
  • • Aufenthaltstitel oder Duldung
  • • ggf. Berufserfahrungsnachweise
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Anerkennungsgesetz (BQFG) – Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
  • § 17a AufenthG – Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Landesgesetze zur Berufsanerkennung

Quellen