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Pflegebeihilfe

PflegeSozialhilfe - Pflege✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, Personen, die nicht gesetzlich pflegeversichert sind oder deren Ansprüche ausgeschöpft sind

Zuständige Stelle

Sozialhilfeträger

Art der Leistung

care benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 1 bis 5

  • !

    Bedürftigkeit

    Die pflegebedürftige Person ist bedürftig (Einkommen und Vermögen reichen nicht aus)

  • !

    Kein oder unzureichender Anspruch aus der Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung kommt nicht oder nicht vollständig für die Kosten auf

Besondere Hinweise

  • • Leistungen der Pflegeversicherung gehen vor
  • • Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich
  • • Kein Rechtsanspruch auf Pflegebeihilfe - Ermessensleistung

Berechnung & Höhe

Differenz zwischen Bedarf und verfügbarem Einkommen nach Bedarfsermittlung

  1. 1

    Pflegegrad ermitteln lassen

    Pflegegrad 1 bis 5

  2. 2

    Bedürftigkeit prüfen

    Einkommen und Vermögen ermitteln

Differenz zwischen Bedarf und verfügbarem Einkommen

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich oder persönlich beim Sozialamt

Bearbeitungszeit

Innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung

Benötigte Unterlagen

  • • Antrag auf Hilfe zur Pflege
  • • Ärztliches Attest / Gutachten zum Pflegegrad
  • • Einkommensnachweise
  • • Vermögensnachweise
  • • Mietvertrag / Nachweis über Wohnkosten
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege)
  • § 63 SGB XII (Leistungen für Pflegebedürftige)

Quellen