İçeriğe atla
Antragsbruder MaskottchenAntragsbruder
Bu sayfa şu anda yalnızca Almanca olarak mevcuttur. Siteyi adım adım çeviriyoruz.
← Zurück zur Datenbank

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse nach § 35a Abs. 1 EStG

Steuern & FinanzenHaushaltsnahe Dienstleistungen✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Alle mit Haushaltshilfe

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Haushaltshilfe, Reinigungskraft)

    household_employment

  • !

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (keine Scheinselbstständigkeit)

    social_insurance

  • ?

    Steuerpflichtiger ist nicht Arbeitgeber der Haushaltshilfe (sonst Betriebsausgabe)

    not_employer

Besondere Hinweise

  • • Nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
  • • Keine Steuerermäßigung bei Minijobs oder Schwarzarbeit
  • • Rechnungen und Zahlungsnachweise erforderlich

Berechnung & Höhe

20% der Aufwendungen, Höchstbetrag 1.200 Euro

  1. 1

    Berechnung der Steuerermäßigung

    20% × Aufwendungen

    20%

  2. 2

    Höchstbetrag

    Max. 1.200 Euro

    1.200 Euro

  3. 3

    Mindestaufwendungen für volle Ermäßigung

    1.200 / 0,20 = 6.000 Euro

    6.000 Euro

Steuerermäßigung: 20% der Aufwendungen, max. 1.200 Euro pro Jahr

Antragstellung

Antragsweg

Steuererklärung (Anlage A, Feld Werbungskosten/Haushaltsnahe Dienstleistungen)

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung

Benötigte Unterlagen

  • • Rechnungen der Haushaltshilfe
  • • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
  • • Sozialversicherungsnachweise
  • • Arbeitsvertrag oder Vereinbarung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 35a Abs. 1 EStG

Quellen