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Förderung der Forstwirtschaft

Landwirtschaft & Ländlicher RaumForstwirtschaft✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Private Waldbesitzer, Kommunale Waldbesitzer, Forstbetriebe, Forstwirte, Junge Forstwirte

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Art der Leistung

agriculture subsidy

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Waldbesitz

    Antragsteller muss Waldbesitzer sein oder Forstbetrieb führen

  • !

    Förderfähige Maßnahme

    Maßnahme muss zu den förderfähigen Vorhaben gehören

  • !

    Genehmigungspflicht

    Erstaufforstung bedarf der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde

  • !

    Nachhaltige Waldbewirtschaftung

    Einhaltung der Grundsätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

Besondere Hinweise

  • • Förderung bis 2030 befristet
  • • Naturnahe Waldbewirtschaftung wird bevorzugt
  • • Klima- und standortangepasster Waldumbau

Berechnung & Höhe

Zuschuss für förderfähige forstliche Maßnahmen

  1. 1

    Identifikation der förderfähigen Maßnahme

    Maßnahme aus Katalog wählen

  2. 2

    Berechnung des Zuschusses

    Zuschuss = Förderfähige Ausgaben × Fördersatz

Zuschuss für förderfähige forstliche Maßnahmen, Höhe je nach Art der Maßnahme

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich bei der zuständigen Landesforstbehörde

Bearbeitungszeit

3-6 Monate

Benötigte Unterlagen

  • • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • • Nachweis des Waldbesitzes
  • • Forstliches Gutachten / Standortgutachten
  • • Waldbaulicher Plan
  • • Kostenvoranschäge
  • • Falls zutreffend: Genehmigung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Bundeswaldgesetz (BWaldG)
  • Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
  • Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER)
  • Richtlinie über die Förderung der Forstwirtschaft (Rentenbank)
  • Landesforstgesetze der Bundesländer

Quellen