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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Arbeit & BeschäftigungBerufsausbildung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Auszubildende in betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung, Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen können

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Art der Leistung

education benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO

    Die Ausbildung muss in einem nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen

  • !

    Nicht-beim-Eltern-Wohnen oder besondere Lebenssituation

    Auszubildende müssen entweder nicht beim Elternhaus wohnen (Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt) oder über 18 Jahre alt/verheiratet/Lebenspartnerschaft/Kind sein

  • !

    Einkommensgrenzen müssen eingehalten sein

    Elterneinkommen liegt unter den festgelegten Grenzen (abhängig von Kinderzahl und Bundesland)

  • !

    Erstausbildung oder erneute Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen

    Haben Sie bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, ist BAB nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Besondere Hinweise

  • • BAB wird als Zuschuss (nicht rückzahlbar) gezahlt
  • • Keine BAB bei Bundesfreiwilligendienst, Berufsvorbereitungsjahr oder Voluntariat
  • • Ausbildungsvergütung wird angerechnen

Berechnung & Höhe

Monatlicher Zuschuss zu Ausbildungsgehalt und Lebenshaltungskosten, nach Elterneinkommen gestaffelt

  1. 1

    Ermittlung des Ausbildungsgehalts

  2. 2

    Anrechnung des Elterneinkommens

  3. 3

    Berechnung des BAB-Zuschusses

Monatlicher Zuschuss, abhängig von Ausbildungsgehalt, Elterneinkommen und Wohnsituation

Antragstellung

Antragsweg

Online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit

Bearbeitungszeit

Ca. 4-6 Wochen nach Antragstellung

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweis
  • • Ausbildungsvertrag
  • • Letzte Lohnabrechnungen der Auszubildenden
  • • Einkommensnachweise der Eltern (letzte 12 Monate)
  • • Mietvertrag (falls nicht beim Elternhaus wohnhaft)
  • • Bankverbindungsnachweis
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
  • § 34 Einkommensteuergesetz (Anrechnung)
  • § 74 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe)
  • § 2 BAföG (freiwillige Leistungsarten)
  • Verordnung über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB-V)

Quellen