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Allgemeine Arbeitnehmerförderung (Aufstiegsfortbildung, Meister-BAföG, Aufstiegsstipendium)

Arbeit & BeschäftigungAufstiegsfortbildung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachkräfte ohne Abitur, Meisterkandidaten, Technikerkandidaten

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Art der Leistung

education benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Abgeschlossene Berufsausbildung

    Sie müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation haben

  • !

    Weiterbildung zu einem höheren Qualifikationsniveau

    Die Weiterbildung muss zu einem höheren Qualifikationsniveau führen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt)

  • ?

    Kein Anspruch auf andere Förderungen

    Kein Anspruch auf Bildungsgutschein oder vergleichbare Leistungen nach SGB III

  • ?

    Aufstiegsstipendium: ohne Abitur, aber mit Fachhochschulreife

    Für das Aufstiegsstipendium: Sie haben keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, aber eine Fachhochschulreife

Besondere Hinweise

  • • Aufstiegs-BAföG: Zuschuss und Darlehen, unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen
  • • Aufstiegsstipendium: für Fachkräfte ohne Abitur, die erst nach der Ausbildung eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben
  • • Meister-BAföG: Förderung von Meisterausbildungen und vergleichbaren Weiterbildungen

Berechnung & Höhe

Zuschuss und Darlehen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

  1. 1

    Antrag bei der zuständigen Stelle

  2. 2

    Prüfung der Förderfähigkeit

  3. 3

    Bewilligung und Zahlung

Zuschuss und Darlehen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Antragstellung

Antragsweg

Antrag bei der zuständigen Aufstiegs-BAföG-Stelle

Bearbeitungszeit

Ca. 4-6 Wochen nach Antragstellung

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweis
  • • Lebenslauf
  • • Nachweise über Qualifikationen
  • • Zulassungsbescheinigung des Bildungsträgers
  • • Kostenangebot des Bildungsträgers
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
  • § 81 SGB III (Grundsatz)
  • § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer)

Quellen