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Junglandwirte-Einkommensstützung (JES)

Landwirtschaft & Ländlicher RaumJunglandwirte-Förderung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Junglandwirte und Junglandwirtinnen, Landwirte unter 40 Jahren, Erstmalig niedergelassene Landwirte, Hofnachfolger

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Art der Leistung

agriculture subsidy

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Altersgrenze bei Antragstellung

    Höchstens 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung

  • !

    Betriebsleitung

    Antragsteller muss Betriebsleiter sein

  • !

    Förderfähige Fläche

    Maximal 120 Hektar förderfähige Fläche

  • !

    Förderdauer

    Maximal 5 Jahre ab dem Jahr der erstmaligen Beantragung

  • !

    Einmalige Beantragung

    Jede natürliche Person kann diese Prämie nur einmal erhalten

Besondere Hinweise

  • • Mindestens 3 % der EU-Direktzahlungen für Junglandwirte reserviert
  • • Kombinierbar mit Investitionsförderung (AFP)
  • • Kombinierbar mit Existenzgründungsförderung der Länder

Berechnung & Höhe

Pauschaler Betrag pro Hektar förderfähiger Fläche

  1. 1

    Ermittlung der förderfähigen Fläche

    Förderfähige Fläche = min(tatsächliche Fläche, 120 ha)

  2. 2

    Berechnung der Prämie

    Prämie = Förderfähige Fläche × Betrag pro ha

Jährliche Prämie von ca. 134 Euro pro Hektar, maximal für 120 Hektar

Antragstellung

Antragsweg

Über die Flächenantragstellung bei der zuständigen Zahlstelle

Bearbeitungszeit

Innerhalb des laufenden Jahres

Benötigte Unterlagen

  • • Flächenantrag mit Junglandwirte-Kennzeichnung
  • • Altsnachweis (Personalausweis/Geburtsurkunde)
  • • Nachweis der Betriebsleitung
  • • Falls zutreffend: Nachweis der landwirtschaftlichen Berufsausbildung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Direktzahlungen)
  • GAP-Strategieplan Deutschland 2023-2027
  • Verordnung (EU) 2022/2105 über die GAP

Quellen