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Ehegattensplitting

Familie & KinderEhegattensplitting✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Verheiratete Paare, Eheleute, Zusammenveranlagte

Zuständige Stelle

Finanzamt

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Eheleute sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagt

    Ehe besteht und Zusammenveranlagung beantragt

  • !

    Beide Eheleute sind steuerpflichtig

    Einkünfte in Deutschland

  • !

    Ehe wurde nicht geschieden oder aufgehoben

    Ehe besteht rechtskräftig

Besondere Hinweise

  • • Steuer wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und verdoppelt
  • • Vorteilhaft bei unterschiedlichen Einkommen der Eheleute
  • • Nachteilig bei gleichen hohen Einkommen
  • • Steuerklasse IV mit Faktor oder III/5 empfohlen

Berechnung & Höhe

Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnen und verdoppeln

  1. 1

    Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen berechnen

    Ehegatte A + Ehegatte B

    Summe

  2. 2

    Hälfte des Einkommens nehmen

    Gesamteinkommen / 2

    Hälfte

  3. 3

    Steuer nach Tarif berechnen

    Steuer nach § 32a EStG

    Steuerbetrag

  4. 4

    Ergebnis verdoppeln

    Steuer × 2

    Gesamtsteuer

Kein fester Betrag - Steuerersparnis durch Progressionsvorteil

Antragstellung

Antragsweg

Über die Einkommensteuererklärung

Bearbeitungszeit

2-6 Monate (Steuererklärung)

Benötigte Unterlagen

  • • Einkommensnachweise beider Eheleute
  • • Heiratsurkunde
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 32a EStG (Einkommensteuertarif)
  • §§ 26, 26b EStG (Zusammenveranlagung)

Quellen