Wohngeld für Alleinerziehende
Kurzübersicht
Zielgruppe
Alleinerziehende Eltern, Alleinerziehende mit Kindern unter 18
Zuständige Stelle
Wohngeldbehörde
Art der Leistung
housing benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Alleinerziehend
Antragsteller ist allein erziehend (lebt allein mit Kindern)
- !
Kind unter 18
Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt
- !
Einkommensgrenze
Einkommen unter der Grenze für Haushaltsgröße und Mietstufe
- !
Bedarfsgemeinschaft
Alleinerziehende und Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft
Besondere Hinweise
- • Freibetrag für Alleinerziehende: 1.320 Euro/Jahr
- • Kinder zählen als Haushaltsmitglieder für höhere Einkommensgrenzen
- • Bedarfsgemeinschaft umfasst alleinerziehendes Elternteil und Kinder
Berechnung & Höhe
Wie normales Wohngeld, aber mit Freibetrag für Alleinerziehende
- 1
Gesamteinkommen ermitteln
- 2
Freibetrag für Alleinerziehende abziehen
- 3
Wohngeld wie normal berechnen
Wohgeld für Alleinerziehende mit Freibetrag. Höhere Einkommensgrenzen durch Kinder.
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich bei der Wohngeldbehörde
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Mietvertrag
- • Einkommensnachweise
- • Geburtsurkunden der Kinder
- • Sorgerechtsnachweis
- • Personalausweis
Rechtsgrundlagen
- §§ 1-46 Wohngeldgesetz (WoGG)
- § 17 WoGG (Freibeträge)
Quellen
- QBMWSB Wohngeld für Mieter
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen • Geprüft: 2026-09-08
- §Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
