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Spendenabzug nach §§ 10a, 10b EStG

Steuern & FinanzenSonderausgaben✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Spender, Geber, Unternehmen mit Spenden

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Zuwendung an eine steuerbegünstigte Körperschaft (gemeinnützig)

    charitable_organization

  • !

    Zuwendungsbestätigung des Empfängers

    donation_receipt

  • !

    Zuwendung in Geld oder Sachwerten (keine Dienstleistungen)

    monetary_or_material

Besondere Hinweise

  • • Spenden sind Sonderausgaben (nicht als Betriebsausgaben abziehbar)
  • • Höchstbetrag: 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Umsätze (Unternehmen)
  • • Zuwendungsbestätigung erforderlich (ab 300 Euro amtl. Muster, darunter einfache Bestätigung)

Berechnung & Höhe

Spenden als Sonderausgaben abziehbar, Höchstbetrag 20% der Einkünfte

  1. 1

    Höchstbetrag für natürliche Personen

    20% des Gesamtbetrags der Einkünfte

    20%

  2. 2

    Höchstbetrag für Unternehmen

    4 Promille der gesamten Umsätze + 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte

    4 Promille / 20%

  3. 3

    Übertragung bei Überschreitung des Höchstbetrags

    Spenden können auf Folgejahre übertragen werden

    bis zu 10 Jahre

Spenden sind als Sonderausgaben abziehbar, bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte

Antragstellung

Antragsweg

Steuererklärung (Anlage A, Feld Sonderausgaben)

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung

Benötigte Unterlagen

  • • Zuwendungsbestätigung des Empfängers
  • • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
  • • Falls Sachwertspende: Gutachten oder Nachweis des Werts
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 10a EStG
  • § 10b EStG

Quellen