Kurzübersicht
Zielgruppe
Schwangere, Stillende, Berufstätige Frauen
Zuständige Stelle
Arbeitgeber / Krankenkasse
Art der Leistung
family benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Frau ist schwanger oder stillt
Schwangerschaft oder Stillzeit
- !
Arbeitsverhältnis besteht
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmerin in Ausbildung
- !
Arbeitgeber wurde über Schwangerschaft informiert
Mitteilung an Arbeitgeber
Besondere Hinweise
- • Schutzfrist vor Geburt: 6 Wochen (bei Frühgeburt: 8 Wochen)
- • Schutzfrist nach Geburt: 8 Wochen (bei Frühgeburt/Mehrlingsgeburt: 12 Wochen)
- • Verbot der Arbeit während der Schutzfristen
- • Mutterschutzlohn: Differenzbetrag vom Arbeitgeber
- • Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft
Berechnung & Höhe
Mutterschutzlohn = Differenz zwischen durchschnittlichem Nettoeinkommen und Krankenkassenzuschuss (max. 13 Euro/Tag)
- 1
Krankenkasse zahlt max. 13 Euro pro Kalendertag
13 Euro/Tag
- 2
Arbeitgeber zahlt Differenzbetrag
Nettoeinkommen - 13 Euro
Mutterschutzlohn
- 3
Gesamtleistung entspricht durchschnittlichem Nettoeinkommen
100% des Nettoeinkommens
100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens (Krankenkasse: max. 13 Euro/Tag, Arbeitgeber: Differenz)
Antragstellung
Antragsweg
Meldung an Arbeitgeber und Krankenkasse
Bearbeitungszeit
2-4 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Mutterpass
- • Arztbescheinigung
- • Geburtsanzeige
Rechtsgrundlagen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- §§ 3-7 MuSchG (Schutzfristen)
- § 13 MuSchG (Entgeltfortzahlung)
Quellen
- QMutterschutz und Mutterschaftsleistungen - BMBFSFJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend • Geprüft: 2026-09-08
- QMutterschaftsgeldstelle - Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Soziale Sicherung • Geprüft: 2026-09-08
