Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümer)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Selbstnutzende Eigentümer, Wohnungseigentümer, Hauseigentümer mit hohen Belastungen
Zuständige Stelle
Wohngeldbehörde
Art der Leistung
housing benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Selbstnutzender Eigentümer
Eigentümer muss die Immobilie selbst nutzen
- !
Überhöhte Wohnkosten
Wohnkosten (Tilgung + Zinsen) stehen in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zum Einkommen
- !
Einkommensgrenze
Einkommen unter der Grenze für Haushaltsgröße und Mietstufe
Besondere Hinweise
- • Keine Vermögensausstattung zum Aufbau von Wohneigentum
- • Belastung = Kreditraten (Tilgung + Zinsen) + Betriebskosten
- • Höchstbeträge gelten wie beim Mietzuschuss
Berechnung & Höhe
Wie Mietzuschuss, aber Belastung statt Miete
- 1
Belastung ermitteln
- 2
Einkommen berechnen
- 3
Wohngeld berechnen
Lastenzuschuss wird wie Mietzuschuss berechnet, basierend auf Kreditbelastung statt Miete.
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich bei der Wohngeldbehörde
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Grundbuchauszug
- • Kreditvertrag / Finanzierungsplan
- • Einkommensnachweise
- • Betriebskostenabrechnung
- • Personalausweis
Rechtsgrundlagen
- § 3 WoGG (Wohngeldberechtigung)
- §§ 10-11 WoGG (Belastung)
- § 12 WoGG (Höchstbeträge)
Quellen
- QBMWSB Wohngeld für Mieter
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen • Geprüft: 2026-09-08
- §Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
