Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrente)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Hinterbliebene Ehepartner, Hinterbliebene eingetragene Lebenspartner, Waisen
Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Art der Leistung
social benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Verstorbener war versichert und hat Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
verstorben_versichert
- !
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner
ehepartner_lebenspartner
- ?
Große Witwenrente: mindestens ein Kind, oder 45+ Jahre alt, oder erwerbsgemindert
grosse_witwenrente_voraussetzung
- !
Waisenrente: Kind unter 18 (bis 27 bei Ausbildung)
kind_unter_18_27
Berechnung & Höhe
Prozentsatz der Versichertenrente des Verstorbenen
- 1
Große Witwenrente: 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht) der Rente des Verstorbenen
- 2
Kleine Witwenrente: 25% der Rente, befristet auf 24 Monate
- 3
Waisenrente: 10% (Halbwaisen) oder 20% (Vollwaisen) der Rente
- 4
Einkommensanrechnung: Freibetrag, dann 40% Anrechnung
Prozentsatz der Rente des Verstorbenen
Antragstellung
Antragsweg
Online oder schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung
Bearbeitungszeit
ca. 2-4 Monate
Benötigte Unterlagen
- • Personalausweis
- • Sterbeurkunde
- • Heiratsurkunde
- • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
- • Geburtsurkunden der Kinder
Rechtsgrundlagen
- §§ 46-76 SGB VI
Quellen
- QRenten für Hinterbliebene
Deutsche Rentenversicherung • Geprüft: 2026-09-08
- QHinterbliebenenrente: Mehr Hinzuverdienst ab Juli
Deutsche Rentenversicherung • Geprüft: 2026-09-08
