Kurzübersicht
Zielgruppe
Versicherte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige
Zuständige Stelle
Krankenkasse
Art der Leistung
health benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Versicherung bei Krankenkasse
Die Person ist gesetzlich oder privat krankenversichert
- !
Medizinische Notwendigkeit
Das Hilfsmittel ist im Einzelfall erforderlich, um die Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern
- !
Wirtschaftlichkeit
Das Hilfsmittel ist wirtschaftlich und angemessen
Besondere Hinweise
- • Hilfsmittel müssen in der Hilfsmittelliste des G-BA aufgenommen sein
- • Eigenanteile können anfallen
- • Zuständigkeit: Krankenkasse (SGB V) oder Integrationsamt (SGB IX)
Berechnung & Höhe
Kostenerstattung für benötigte Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung
- 1
Ärztliche Verordnung
Arzt stellt Hilfsmittel fest
- 2
Antrag bei Krankenkasse
Kostenvoranschlag einholen
Kostenerstattung für benötigte Hilfsmittel
Antragstellung
Antragsweg
Antrag bei der Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung
Bearbeitungszeit
2-4 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Antrag auf Hilfsmittel
- • Ärztliche Verordnung
- • Kostenvoranschlag des Hilfsmittelherstellers
Rechtsgrundlagen
- § 33 SGB V (Hilfsmittel)
- § 34 SGB V (Hilfsmittel bei Krankheiten)
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel)
Quellen
- §§ 33 SGB V - Hilfsmittel
Gesetze im Internet • Geprüft: 2026-09-08
- QGemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
G-BA • Geprüft: 2026-09-08
