Heizungstausch-Förderung (BAFA & KfW)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter (mit Zustimmung)
Zuständige Stelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / KfW
Art der Leistung
energy subsidy
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Austausch einer alten Heizung
Alte Heizung wird gegen umweltfreundliche Alternative ersetzt
- !
Neue Heizung nutzt erneuerbare Energien
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wasserstoff-Gas oder Nahwärme
- ?
Alte Gasheizung ist mindestens 20 Jahre alt
Alter der alten Gasheizung: mindestens 20 Jahre für Klimabonus
- !
Gebäude befindet sich in Deutschland
Das Gebäude liegt in Deutschland
Besondere Hinweise
- • Basiszuschuss: 30% der förderfähigen Kosten
- • Effizienzbonus: bis 20%
- • Klimageschwindigkeitsbonus: 20% (Austausch vor 2029)
- • Maximaler Zuschuss: 70% der Kosten
- • Maximalbetrag: 21.000 € (bei 30% Förderung)
Berechnung & Höhe
Zuschuss in Prozent der förderfähigen Kosten, plus Boni. Maximal 70%.
- 1
Basiszuschuss berechnen
30% der förderfähigen Kosten
- 2
Effizienzbonus hinzufügen
bis zu 20% extra
- 3
Klimabonus berücksichtigen
20% bei Austausch vor 2029
Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Kosten. Maximal 21.000 €.
Antragstellung
Antragsweg
Online-Antrag über BAFA-Portal
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Rechnungen über Material und Arbeitsleistung
- • Nachweis über Art der neuen Heizung
- • Antrag auf Förderung vor Baubeginn
- • Kopie der Anlagenliste (bei Wärmepumpe)
- • Nachweis über Entsorgung der alten Heizung
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbaren Energien im Wärmebereich (BMWi)
- § 35c EStG (Steuerbonus)
- Gebäude-Modernisierungsgesetz (GModG)
- KfW-Programm 458 (Heizungsförderung)
Quellen
- QAnlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - BAFA
BAFA • Geprüft: 2026-09-08
- QHeizungsförderung - KfW
KfW • Geprüft: 2026-09-08
