Gründungszuschuss (Überbrückungsgeld)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitslose, Existenzgründer, Selbstständige, ALG-1-Empfänger
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit
Art der Leistung
business subsidy
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld
restanspruch_alg1 >= 150
- !
Hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden/Woche
selbststaendig_vollzeit = true AND stunden_pro_woche >= 15
- !
Persönliche Eignung für die Selbstständigkeit
persoenliche_eignung = true
- !
Tragfähige Geschäftsidee mit Erfolgsaussichten
geschaeftsidee_tragfaehig = true
- !
Fachkundige Stellungnahme einer anerkannten Stelle
fachkundige_stellungnahme = true
Besondere Hinweise
- • Keine rechtsverbindlichen Anspruch – Ermessensleistung der Agentur für Arbeit
- • Menschen mit Behinderungen (§ 19 SGB III) auch ohne ALG-1-Anspruch möglich
- • Muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden
Berechnung & Höhe
ALG-1-Höhe + 300 Euro Pauschale für 6 Monate, dann 300 Euro für weitere 9 Monate
- 1
Monat 1-6: ALG-1-Höhe + 300 Euro monatlich
alg1 + 300
- 2
Monat 7-15: 300 Euro monatlich
300 Euro
ALG-1 + 300 Euro für 6 Monate, dann 300 Euro für 9 Monate. Max. 20.000 Euro.
Antragstellung
Antragsweg
Persönlich bei der Agentur für Arbeit nach Beratungsgespräch
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Lebenslauf
- • Geschäftsplan
- • Finanzplan
- • Kapitalbedarfsplan
- • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- • Fachkundige Stellungnahme (IHK, Handwerkskammer, Beratungsstelle)
- • Arbeitszeugnisse
- • Nachweis ALG-1-Anspruch
Rechtsgrundlagen
- § 93 SGB III
- § 94 SGB III
Quellen
- QGründungszuschuss beantragen - Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit • Geprüft: 2026-09-08
- QFachliche Weisungen §§ 93, 94 SGB III - Gründungszuschuss
Bundesagentur für Arbeit • Geprüft: 2026-09-08
