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Familienpflegezeit

Familie & KinderFamilienpflegezeit✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

Art der Leistung

care benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Anspruch auf Familienpflegezeit für bis zu 24 Monate

    Pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung

  • !

    Betrieb mit mehr als 25 Beschäftigten

    Rechtsanspruch nur in Betrieben mit >25 MA

  • !

    Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden während der Familienpflegezeit

    Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen

  • !

    Ankündigung 8 Wochen vor Beginn

    Schriftliche Ankündigung 8 Wochen vorher

Besondere Hinweise

  • • Familienpflegezeit und Pflegezeit zusammen maximal 24 Monate
  • • Zinsloses Darlehen möglich
  • • Kündigungsschutz ab Anmeldung
  • • In Betrieben mit ≤25 MA: freiwillige Vereinbarung möglich

Berechnung & Höhe

Keine finanzielle Leistung - Teilzeitfreistellung von der Arbeit

  1. 1

    Höchstdauer: 24 Monate

    24 Monate

  2. 2

    Mindestarbeitszeit: 15 Stunden/Woche

    15 Stunden

  3. 3

    Gesamtdauer mit Pflegezeit: max. 24 Monate

    24 Monate

Keine finanzielle Leistung - Teilzeitfreistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich beim Arbeitgeber

Bearbeitungszeit

4 Wochen (Arbeitgeber muss antworten)

Benötigte Unterlagen

  • • Schriftliche Ankündigung
  • • Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • • Arztbescheinigung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Quellen