Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Art der Leistung
care benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Anspruch auf Familienpflegezeit für bis zu 24 Monate
Pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung
- !
Betrieb mit mehr als 25 Beschäftigten
Rechtsanspruch nur in Betrieben mit >25 MA
- !
Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden während der Familienpflegezeit
Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen
- !
Ankündigung 8 Wochen vor Beginn
Schriftliche Ankündigung 8 Wochen vorher
Besondere Hinweise
- • Familienpflegezeit und Pflegezeit zusammen maximal 24 Monate
- • Zinsloses Darlehen möglich
- • Kündigungsschutz ab Anmeldung
- • In Betrieben mit ≤25 MA: freiwillige Vereinbarung möglich
Berechnung & Höhe
Keine finanzielle Leistung - Teilzeitfreistellung von der Arbeit
- 1
Höchstdauer: 24 Monate
24 Monate
- 2
Mindestarbeitszeit: 15 Stunden/Woche
15 Stunden
- 3
Gesamtdauer mit Pflegezeit: max. 24 Monate
24 Monate
Keine finanzielle Leistung - Teilzeitfreistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich beim Arbeitgeber
Bearbeitungszeit
4 Wochen (Arbeitgeber muss antworten)
Benötigte Unterlagen
- • Schriftliche Ankündigung
- • Nachweis der Pflegebedürftigkeit
- • Arztbescheinigung
Rechtsgrundlagen
- Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Quellen
- §Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QWie wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefördert?
Bundesministerium für Gesundheit • Geprüft: 2026-09-08
