Kurzübersicht
Zielgruppe
Gesundheitlich eingeschränkte Versicherte, Voll oder teilweise Erwerbsgeminderte
Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Art der Leistung
social benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Vollständige oder teilweise Erwerbsminderung wegen Krankheit oder Behinderung
erwerbsmindert
- !
Allgemeine Wartezeit von mindestens 5 Jahren (60 Monate) erfüllt
mindestens_5_versicherungsjahre
- !
In den letzten 5 Jahren vor Eintritt mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt
3_jahre_pflichtbeitraege_in_5_jahren
- !
Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
regelaltersgrenze_nicht_erreicht
- !
Keine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch Reha möglich
reha_ausgeschöpft
Besondere Hinweise
- • Voll Erwerbsminderung: weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig
- • Teilweise Erwerbsminderung: 3-6 Stunden täglich arbeitsfähig
- • Zuschlag ab Juli 2024 für Bestandsrentner mit Rentenbeginn vor 2019
- • Hinzuverdienstgrenze 2026: 20.763,75 Euro (voll), 41.527,50 Euro (teilweise)
Berechnung & Höhe
Persönliche Entgeltpunkte × Rentenwert × Rentenartfaktor (1,0 voll / 0,5 teilweise) × Zugangsfaktor
- 1
Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
Summe aller Entgeltpunkte bis zum Eintritt der Erwerbsminderung
- 2
Anrechnung fiktiver Entgeltpunkte bis zum Regelrentenalter
Durchschnittsentgelt der letzten 4 Jahre × 60% bis zum 65. Lebensjahr
- 3
Multiplikation mit Rentenwert und Rentenartfaktor
Entgeltpunkte × 41,02 Euro × 1,0 (voll) oder 0,5 (teilweise)
- 4
Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn (bis zu 10,8%)
Zugangsfaktor = 1 - (0,3% × Monate vor Regelrentenalter)
Hängt von Entgeltpunkten, Art der Erwerbsminderung und Versicherungsdauer ab
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung
Bearbeitungszeit
ca. 3-6 Monate (ärztliche Gutachten erforderlich)
Benötigte Unterlagen
- • Personalausweis
- • Versicherungsnummer
- • Ärztliche Unterlagen/Befunde
- • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- • Reha-Berichte
- • Kontoauszug (IBAN)
Rechtsgrundlagen
- §§ 43-48 SGB VI
- § 241 SGB VI (Erwerbsminderungsrenten)
- § 242 SGB VI (Zuschlag)
Quellen
- QErwerbsminderungsrenten
Deutsche Rentenversicherung • Geprüft: 2026-09-09
- QErwerbsminderungsrente: Anspruch, Antrag & Höhe einfach erklärt
ver.di • Geprüft: 2026-09-09
