Kurzübersicht
Zielgruppe
Eltern, Alleinerziehende, Adoptiveltern
Zuständige Stelle
Elterngeldstelle
Art der Leistung
family benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Elternteil hat Anspruch nach Geburt oder Adoption
Kind wurde gegeben oder adoptiert
- !
Elternteil lebt im selben Haushalt wie das Kind
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- !
Elternteil ist oder war erwerbstätig
Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt
- ?
Einkommensgrenze für Höchstbetrag
Nettoeinkommen vor Geburt über 2.770 Euro (für Höchstbetrag)
Besondere Hinweise
- • Basiselterngeld: bis 14 Lebensmonate des Kindes
- • ElterngeldPlus: bis 32 Lebensmonate (doppelte Dauer, halber Betrag)
- • Partnerschaftsbonus: 2-4 zusätzliche Monate bei paralleler Erwerbstätigkeit (30-35 Std.)
- • Mindestbetrag: 300 Euro (auch bei Einkommenswegfall)
- • Geschwisterbonus: 10% Zuschlag bei jüngeren Geschwistern
Berechnung & Höhe
67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt
- 1
Durchschnittliches Nettoeinkommen vor Geburt berechnen
Nettoeinkommen / Monate
Individuell
- 2
67% des Nettoeinkommens als Elterngeld
Nettoeinkommen × 0,67
300-1.800 Euro
- 3
ElterngeldPlus: halber Betrag, doppelte Dauer
Basiselterngeld / 2
150-900 Euro
67% des Nettoeinkommens vor Geburt, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro (Basiselterngeld)
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich bei der Elterngeldstelle des Wohnortes
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Geburtsurkunde
- • Einkommensnachweise
- • Arbeitsvertrag
- • Krankenkassennachweis
Rechtsgrundlagen
- §§ 1 ff. BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
Quellen
- QElterngeld - BMBFSFJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend • Geprüft: 2026-09-08
- §BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
