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Arbeitsmarktzugang für Migranten

Integration & AufenthaltArbeitsmarktzugang✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Ausländer mit Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, Asylbewerber nach 3 Monaten, Geduldete nach 3 Monaten, Fachkräfte nach FEG, Studierende (Nebentätigkeit)

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Art der Leistung

employment benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis

    Aufenthaltstitel, der Erwerbstätigkeit erlaubt (§ 4a AufenthG)

  • ?

    Asylbewerber: 3 Monate Wartezeit

    Asylbewerber nach 3 Monaten Aufenthalt: Arbeitserlaubnis möglich

  • ?

    Geduldete: 3 Monate Wartezeit

    Geduldete nach 3 Monaten: Arbeitserlaubnis möglich

  • ?

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

    Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation: erleichterter Zugang

Besondere Hinweise

  • • Vorrangprüfung: Deutscher/EU-Bürger bevorzugt (§ 39 Abs. 3 AufenthG)
  • • Fachkräfte: Keine Vorrangprüfung bei Mangelberufen
  • • Studierende: 120 Tage/Vollzeit oder 240 Tage/Teilzeit pro Jahr
  • • Saisonarbeit: Bis 6 Monate/Jahr mit Zustimmung

Berechnung & Höhe

Kein Geldbetrag; Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme

Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme; keine regelmäßige Zahlung

Antragstellung

Antragsweg

Persönlich bei der Ausländerstelle der Arbeitsagentur

Bearbeitungszeit

2-8 Wochen

Benötigte Unterlagen

  • • Aufenthaltstitel
  • • Arbeitsvertrag oder Jobangebot
  • • Lebenslauf
  • • Qualifikationsnachweise
  • • ggf. Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 39 AufenthG – Zustimmung zur Beschäftigung
  • § 4a AufenthG – Erwerbstätigkeit
  • § 18 AufenthG – Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung
  • Beschäftigungsverordnung (BeschV)
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Quellen