Kurzübersicht
Zielgruppe
Adoptiveltern, Adoptivkinder, Waisenkinder
Zuständige Stelle
Jugendamt / Adoptionsvermittlungsstelle
Art der Leistung
family benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Adoptiveltern müssen geeignet sein (Eignungsprüfung)
Eignungsprüfung durch Jugendamt
- !
Mindestalter der Adoptiveltern
In der Regel mindestens 25 Jahre alt
- !
Kind muss adoptierbar sein
Eltern haben zugestimmt oder Sorgerecht entzogen
- !
Adoption dient dem Wohl des Kindes
Kindeswohl muss gewährleistet sein
Besondere Hinweise
- • Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes
- • Eignungsprüfung umfasst persönliche, familiäre und gesundheitliche Umstände
- • Adoption wird durch Familiengericht ausgesprochen
- • Inlands- und Auslandsadoption möglich
Berechnung & Höhe
Keine finanzielle Leistung - Vermittlungsleistung des Jugendamtes
- 1
Eignungsprüfung durch Jugendamt
Beratung und Prüfung
- 2
Vermittlung eines Kindes
Wartezeit: 1-5 Jahre
- 3
Gerichtliche Aussprache der Adoption
Familiengericht
Keine finanzielle Leistung - Vermittlungsleistung durch Jugendamt
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich beim Jugendamt
Bearbeitungszeit
1-5 Jahre (Vermittlung)
Benötigte Unterlagen
- • Personalausweise
- • Einkommensnachweise
- • Ärztliches Attest
- • Führungszeugnis
Rechtsgrundlagen
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- §§ 1741 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Quellen
- §Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QInformation on Intercountry adoption - BfJ
Bundesamt für Justiz • Geprüft: 2026-09-08
